Allgemein
Wir sind für alle gesetzlichen Kassen zugelassen. Sprechen Sie dafür einfach Ihren Haus- oder Facharzt an und bitten Sie um ein Rezept für Ergotherapie.
Je nach Alter und Versicherung sind noch Zuzahlungen zu leisten. Wir sagen Ihnen, welche Leistungen Sie auf Rezept bekommen können, für welche Präventionsmaßnahmen zur Gesundheitsvorsorge Sie mit Zuschüssen von der Krankenkasse rechnen können oder was Sie als Selbstzahler selbst zahlen müssen und erstellen Ihnen bei Bedarf gerne einen Kostenvoranschlag für Ihre Privatversicherung oder Berufsgenossenschaft.
Sprechen Sie uns gerne an, wir erklären Ihnen gerne, welche Kosten entstehen und was Sie davon bezahlen müssen.
Kinder und Jugendliche unter 18
Ihre ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlung wird von Ihrer Krankenkasse vollständig übernommen, ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Erwachsene über 18 Jahren
Bei gesetzlich versicherten Klienten/Klientinnen ab dem 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungsplicht von 10 % der Behandlungskosten sowie 10,00 € Verordnungsgebühr.
Auf Antrag kann Sie die Krankenkasse von der Eigenbeteiligung / Zuzahlung befreien.
Privat – und BG – Patiententen/Patientinnen
Die Kostenübernahme variiert je nach Versicherungsstelle und Art der Versicherung – sie kann ganz oder teilweise übernommen werden. Bitte klären Sie dies vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung oder Berufsgenossenschaft.